Termine
Sie können Termine telefonisch vereinbaren.
Mag. Alexander Maringer
Mobil: 0660 1488903
Schiltbergstraße 2
4311 Schwertberg
Verschwiegenheitspflicht:
§ 37 Psychologengesetz bestimmt, dass Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen, sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet sind.
Ziel der Verschwiegenheitspflicht ist es, den Schutz des für eine erfolgreiche Behandlung unabdingbaren Vertrauensverhältnisses zwischen GesundheitspsychologIn und/ oder Klinischer PsychologIn und PatientInnen sicherzustellen.